BUV-Antrag: Das müssen Sie beachten


Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden erfahrungsgemäß viele Fehler gemacht. Diese können im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Leider zeigt die Erfahrung, dass selbst bei Finanzberatern und Versicherungsmaklern Fehler gemacht werden.

Ein ganz wesentliches Problem betrifft die Gesundheitsauskunft des Versicherungsnehmers. Dieser muss der Assekuranz im Vorfeld des Vertragsschlusses ausführlich darlegen, ob medizinische Vorerkrankungen bestehen. Wird hier etwas vergessen, kann die Versicherung später die Leistung verweigern. Der Versicherungsnehmer erhält dann nicht nur keine Rente, sondern bekommt auch nicht einmal seine Beiträge zurück.

Im Antragsformular müssen deshalb unbedingt mit größter Gewissenhaftigkeit alle Vorerkrankungen dargelegt werden. Oft verschweigen Versicherungsnehmer wichtige Dinge, weil sie ihnen kaum relevant erscheinen. Wer einen Bandscheibenvorfall nicht angibt und später wegen eines Rückenleidens nicht mehr arbeiten kann, muss damit rechnen, keine Rente zu erhalten. Antragsteller, die bereits einmal in psychologischer Betreuung waren, sollten dies ebenfalls unbedingt angeben.

Wird die Versicherung über einen Vermittler bezogen und führt dieser die medizinische Auskunft durch, sollten Verbraucher die Angaben unbedingt überprüfen. Im Zweifel ist nicht der Makler für Falschangaben verantwortlich, sondern der Versicherungsnehmer. In der Vergangenheit ist es bereits vorgekommen, dass Vermittler Vorerkrankungen verschwiegen haben, um so Verträge unter Dach und Fach zu bringen.

Schließlich gilt es, die Vorlaufzeit der Police zu beachten. Bis im Fall von Berufsunfähigkeit tatsächlich eine Rente gezahlt wird, kann es durchaus dauern.

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