Kosten einer guten BUV
Wie hoch die Kosten einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ausfallen, richtet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, seiner medizinischen Vorgeschichte und dem jeweiligen Anbieter.
Grundsätzlich gilt: Je jünger desto besser, je gesünder desto billiger. Es ist deshalb außerordentlich empfehlenswert, bereits zu Beginn des Erwerbslebens über den Abschluss einer BUV nachzudenken. Zudem fallen die Kosten bei Direktversicherungen häufig niedriger aus, wie dies auch bei anderen Finanz- und Versicherungsprodukten der Fall ist.
Um eine BUV mit einem möglichst günstigen Preis-Leistungsverhältnis zu finden, sollten Versicherungsnehmer die Konditionen möglichst vieler verschiedener Assekuranzen miteinander vergleichen. Damit dieses Unterfangen Sinn macht, sollte zunächst umrissen werden, welche Anforderungen die Police erfüllen muss. Die Höhe der erwünschten Rente bei Eintritt des Versicherungsfalls ist dabei ebenso wichtig wie die Definition der Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Rente gezahlt wird.
Die Kosten richten sich - sofern keine Vorerkrankungen vorliegen - nach Alter bei Eintritt in den Vertrag, nach Geschlecht und nach dem Lebensjahr, bis zu dem der Versicherungsschutz gelten soll. Wer sich sicher ist, im Alter von 55 Jahren vermögend genug zu sein, um mit dem Arbeiten aufhören zu können, kann viel Geld sparen, wenn die Police frühzeitig ausläuft. Mit dem Lebensalter aber steigt statistisch betrachtet das Risiko der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit. Wichtig ist auch die Höhe der BU-Rente.
Ein 27jähriger Mann ohne Vorerkrankungen kann einen guten Versicherungsschutz mit 1800 BU-Rente monatlich unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung bereits für etwa 25 Euro im Monat erhalten, wenn die Beiträge monatlich bezahlt werden und der Vertrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres - also nach 33 Beitragsjahren - ausläuft. Wer bei Eintritt in den Vertrag zehn Jahre älter ist, muss mit mehr als dem doppelten Beitrag - etwa 60 Euro monatlich - rechnen. Die Beiträge zur BUV können als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Kategorie: Grundlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung